Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für die Tätigkeit von
VorsorgeKanzlei Dr. Gerald Marimón
im Bereich Governance, Risk & Compliance (GRC) und LegalTec
§ 1 Geltungsbereich und Vertragsparteien
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Mandatsverhältnisse zwischen
VorsorgeKanzlei Dr. Gerald Marimón
Alpenstr. 37 a
86159 Augsburg
– nachfolgend „Kanzlei“ –und Ihren Mandanten
soweit nicht im Einzelfall schriftlich etwas Abweichendes vereinbart ist.
– nachfolgend „Mandant“ –Die AGB gelten insbesondere für Mandate mit Schwerpunkt Governance, Risk & Compliance (GRC), einschließlich, aber nicht beschränkt auf:
Aufbau, Prüfung und Weiterentwicklung von Compliance-Management-Systemen,
Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) und Einrichtung interner Meldestellen,
Begleitung von Verdachtsfällen und internen Untersuchungen,
Konzeption und Implementierung von GRC-Performance-Strukturen,
Einsatz des LegalTec-Systems VAlog® GRC.
Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Mandanten finden keine Anwendung, es sei denn, die Kanzlei hat ihrer Geltung im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.
§ 2 Gegenstand des Mandats
Gegenstand des Mandats ist die jeweils vereinbarte juristische Beratung, Vertretung und/oder Gestaltung im Bereich des Wirtschafts-, Gesellschafts- und Compliance-Rechts mit besonderem Schwerpunkt GRC und GRC-Performance.
Die Kanzlei schuldet keine bestimmten wirtschaftlichen oder tatsächlichen Erfolge, sondern eine Tätigkeit nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer anwaltlicher Berufsausübung und den einschlägigen berufsrechtlichen Vorschriften.
Art und Umfang des Mandats ergeben sich aus
dem jeweiligen Mandatsvertrag,
einem von der Kanzlei unterbreiteten und vom Mandanten angenommenen Angebot oder
einer schriftlichen Mandats- bzw. Auftragsbestätigung der Kanzlei.
§ 3 Mandatsdurchführung und Mitwirkungspflichten des Mandanten
Die Kanzlei erbringt ihre Leistungen eigenverantwortlich, unabhängig und nach pflichtgemäßem Ermessen. Sie ist an die Vorgaben der BRAO, BORA und sonstigen berufsrechtlichen Regelungen gebunden.
Der Mandant ist verpflichtet, die Kanzlei vollständig, richtig und rechtzeitig über alle für das Mandat relevanten Tatsachen zu informieren und die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
Der Mandant teilt der Kanzlei unverzüglich solche Umstände mit, die im Verlauf des Mandats neu hinzukommen oder sich ändern und für die Mandatsbearbeitung von Bedeutung sein können (z. B. neue Hinweise, Verdachtsmomente, organisatorische Änderungen).
Die Kanzlei ist berechtigt, bei der Bearbeitung des Mandats angestellte Anwälte, freie Mitarbeiter oder spezialisierte Dritte einzusetzen, soweit dem keine überwiegenden Interessen des Mandanten entgegenstehen.
§ 4 Einsatz des LegalTec-Systems VAlog® GRC
Soweit im Mandat vereinbart, setzt die Kanzlei das LegalTec-System VAlog® GRC zur Strukturierung und Dokumentation von GRC-relevanten Informationen ein (z. B. sprechendes Organigramm, Job-Cluster, Hinweise, Störungen, Maßnahmen, Dashboards).
Das System VAlog® GRC wird von der fiib GmbH, deren Geschäftsführer Dr. Gerald Marimón ist, entwickelt und bereitgestellt. Die Kanzlei ist nicht Herstellerin der Software, sondern nutzt diese als Arbeitsmittel und unterstützendes System im Rahmen der anwaltlichen Tätigkeit.
Die Lizenzgebühren für VAlog® GRC werden vom Hersteller erhoben und von der Kanzlei ohne Aufschläge oder Provisionen als Auslagen an den Mandanten weiterberechnet, sofern der Mandant dem Einsatz der Software zugestimmt hat.
Die rechtliche Bewertung von Strukturen, Prozessen und Maßnahmen obliegt der Kanzlei. VAlog® GRC ersetzt keine individuelle Rechtsberatung, sondern dient deren Unterstützung.
Für Verfügbarkeit, Funktionsumfang und Weiterentwicklung der Software ist grundsätzlich die fiib GmbH verantwortlich. Störungen oder Ausfälle begründen gegenüber der Kanzlei nur dann Ansprüche, wenn diese Störungen von der Kanzlei zu vertreten sind.
§ 5 Vergütung, Auslagen und Abrechnung
Die Vergütung der Kanzlei richtet sich, sofern nicht im Einzelfall etwas anderes schriftlich vereinbart ist, nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Bei GRC-, Compliance- und LegalTec-Mandaten werden regelmäßig individuelle Honorarvereinbarungen getroffen, z. B.:
Erstaudit-GRC-Honorare,
feste Honorare (Fixed Fees) für klar umrissene Leistungen oder Projektphasen,
erfolgsabhängige Bestandteile, soweit rechtlich zulässig,
weitere alternative Vergütungsmodelle (Alternative Fee Arrangements, AFA).
Die jeweilige Vergütungsstruktur wird im Mandat ausdrücklich und schriftlich vereinbart.
Die Kanzlei ist berechtigt, Vorschüsse auf die vereinbarte oder zu erwartende Vergütung zu verlangen sowie Abschlagsrechnungen zu stellen.
Neben der Vergütung hat der Mandant die im Zusammenhang mit dem Mandat entstehenden Auslagen zu erstatten (z. B. Gerichts- und Behördenkosten, Reisekosten, Kosten externer Sachverständiger, Lizenzkosten für VAlog® GRC).
Sämtliche Vergütungen und Auslagen verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.
§ 6 Haftung
Die Kanzlei haftet für Vermögensschäden aus anwaltlicher Tätigkeit im Rahmen der bestehenden Berufshaftpflichtversicherung. Die aktuelle Deckungssumme teilt die Kanzlei dem Mandanten auf dessen Wunsch mit.
Für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen haftet die Kanzlei nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesen Fällen ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen.
Etwaige Schadensersatzansprüche des Mandanten gegen die Kanzlei verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften; maßgeblich sind die Vorschriften des anwaltlichen Haftungsrechts.
§ 7 Vertraulichkeit, Datenschutz und Geheimnisschutz
Die Kanzlei ist zur Verschwiegenheit nach den gesetzlichen berufsrechtlichen Regelungen verpflichtet. Diese Pflicht besteht über die Beendigung des Mandats hinaus.
Personenbezogene Daten werden unter Beachtung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) verarbeitet. Näheres ergibt sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung der Kanzlei.
Beim Einsatz von VAlog® GRC oder anderen IT-Systemen stellt die Kanzlei sicher, dass geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz von Daten und Geschäftsgeheimnissen getroffen werden. Soweit erforderlich, wird mit dem Mandanten eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) geschlossen.
Der Mandant verpflichtet sich, Berichte, Gutachten, Stellungnahmen und sonstige Arbeitsergebnisse der Kanzlei vertraulich zu behandeln und nur im Rahmen des vereinbarten Mandatszwecks zu verwenden, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
§ 8 Aufbewahrung und Herausgabe von Unterlagen
Die Kanzlei ist berechtigt, eine elektronische Akte zu führen.
Originalunterlagen werden dem Mandanten auf Wunsch zurückgegeben; die Kanzlei kann Kopien in ihren Akten behalten, soweit dem keine gesetzlichen oder vertraglichen Pflichten entgegenstehen.Die Aufbewahrungsfrist für Mandatsunterlagen richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben (in der Regel mindestens sechs Jahre) und beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem das Mandat beendet wurde.
Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist dürfen Unterlagen gelöscht bzw. vernichtet werden, sofern keine gesetzlichen oder vertraglichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
§ 9 Beendigung des Mandats
Der Mandant kann das Mandat jederzeit kündigen. Die bis zur Beendigung erbrachten Leistungen der Kanzlei sind zu vergüten.
Die Kanzlei kann das Mandat aus wichtigem Grund kündigen, insbesondere bei fehlender Mitwirkung des Mandanten, nachhaltigem Vertrauensverlust, Interessenkonflikten oder ausbleibenden Vorschusszahlungen. Die Kanzlei wird in diesem Fall alles Erforderliche tun, um zu vermeiden, dass dem Mandanten aus der Beendigung Rechtsnachteile entstehen (z. B. Hinweis auf Fristen, Herausgabe erforderlicher Unterlagen).
Gesetzliche Kündigungs- und Widerrufsrechte, insbesondere bei Verbrauchermandaten, bleiben unberührt.
§ 10 Streitbeilegung
Bei Streitigkeiten zwischen Kanzlei und Mandant über Gebühren oder die Qualität der anwaltlichen Tätigkeit ist die Kanzlei grundsätzlich bereit, an einem Schlichtungsverfahren der zuständigen Rechtsanwaltskammer oder der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft mitzuwirken, soweit dies im Einzelfall zweckmäßig erscheint.
Einzelheiten zu Zuständigkeiten und Kontaktdaten werden im Impressum der Kanzlei angegeben.
§ 11 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Auf das Mandatsverhältnis findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
Soweit gesetzlich zulässig, ist Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Mandatsverhältnis der Sitz der Kanzlei.
§ 12 Schlussbestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Textformklausel.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.